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Keine Deponie auf dem Freieslebenschacht Großörner

Neues zum aktuellen Stand des Genehmigungsverfahrens

Großörner. Ein umfangreicher Artikel, der 2019 im BUND-Magazin erschien, kann auch hier nachgelesen werden (). Mit diesem Artikel möchte ich über den aktuellen Stand des Genehmigungsverfahrens informieren.

Mit dem Ende der Baustoffgewinnung, die alte Halde ist weg, soll an gleicher Stelle eine Deponie für Bauschutt (DK0) entstehen. So soll die Halde aus Abfallmaterial einfach wiederaufgebaut werden. Dabei soll eine Fläche von zehn Hektar im Laufe von 25 Jahren mit 3 Mio. Tonnen Inertabfällen überlagert werden.

Dagegen regt sich erheblicher Widerstand. Wir haben hier bereits berichtet. Aktiv sind insbesondere der örtliche Verein „Lebenswertes Großörner“, der BUND Sachsen-Anhalt mit der Kreisgruppe Mansfeld-Südharz und DIE LINKE mit ihren Fraktionen im Land- und Kreistag. Nicht zu vergessen ist die Stadt Mansfeld mit ihrem Bürgermeister Andreas Koch, die auch den Großörner Verein unterstützt.

Nach den vielen Jahren der Baustoffgewinnung mit Belastung durch Verkehr, Lärm und schwermetallhaltige Stäube hatten sich die Anwohner gedacht, dass nun Ruhe eintritt. Doch das sieht nicht so aus.
Aber was ist denn, neben dem unvermeidlichen Lärm und Staub so schlimm an einer DK0-Deponie? Nach einem Scopingverfahren, an dem sich auch alle Gegner beteiligten, beantragte der Betreiber, Wurzel Bau, beim Umweltamt Mansfeld-Südharz Ende 2018 ein Planfeststellungsverfahren, das Anfang 2019 eröffnet wurde. Mit diesem Antrag wurden auch gleich viele Ausnahmen beantragt, um höherwertige Abfälle auch auf dieser DK0-Deponie ablagern zu dürfen. So versucht der Antragsteller ein aufwändigeres Genehmigungsverfahren zu umgehen. Das bedeutet, dass auch Giftstoffe direkt neben dem Siedlungsgebiet, dem Kindergarten und dem Freibad in Großörner abgelagert werden sollen.

Im Laufe des Planfeststellungsverfahrens sind dem Umweltamt MSH von allen Gegnern umfangreiche Einwände eingereicht worden. Unter anderem wurde nachgewiesen, dass eine geologische Abdichtung des Untergrundes nicht besteht und auch nicht erreicht werden kann. In den Einwänden nannten wir eine ganze Reihe weiterer Hinderungsgründe. Daraufhin verlangte das Umweltamt MSH vom Antragsteller eine Erweiterung des Antrags. Diese Verbesserungsmöglichkeit des Genehmigungsantrags wurde immer wieder verlängert, so dass heute immer noch kein Ende des Planfeststellungsverfahrens zu erkennen ist.

Trotz des laufenden Verfahrens besteht eine Genehmigung, bereits Abfallstoffe zum „Schutz der Böschungen“ einzulagern. Dies wird bereits dazu genutzt, Kraftwerksasche und Anderes abzulagern. Meist wird der Abfall sofort überdeckt, um eine Untersuchung zu verhindern – sagen die beobachtenden Anwohner. So zeigte der Verein "Lebenswertes Großörner" am 10. Dezember 2019 eine Verkippung  von einer schwarzen Flüssigkeit durch ein Abwasserfahrzeug mit der Aufschrift "Fettabscheider Entsorgung"an. Nach Information des Umweltamtes soll es sich um Bohrschlämme gehandelt haben. Auf jeden Fall dürfen bereits jetzt, auch ohne Genehmigung der Deponie, fragwürdige Abfälle entsorgt werden. Der Verein hat über den BUND das Umweltamt um eine Probe zur Untersuchung gebeten.

Ich denke, wenn der Antragsteller das Verfahren nicht immer weiter verlängert, dass die Antragsunterlagen schon im Januar ausliegen werden. Ich werde dann auch an dieser Stelle informieren.

Hans-Jürgen Paasch

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