Sangerhausen. Als Kläger und Beklagte sich am heutigen Morgen kurz vor 10:00 Uhr vor dem Sitzungssaal 1.064 bei der 3. Kammer des Verwaltungsgerichtes Halle einfanden, glaubte noch keiner der Anwesenden, weder der Beklagte, der Landkreis Mansfeld Südharz, noch die Kläger, die Stadt Sangerhausen und die Stadt Hettstedt, dass die 1. öffentliche Verhandlung bereits die Entscheidung des Gerichtes nach 2-stündiger Verhandlung und einer 30-minütigen Pause bringen würde.
Richterin Büschel verhandelte als Einzelrichterin im vollständig gefüllten kleinen Gerichtssaal die Klage der Städte Sangerhausen und Hettstedt gegen den Landkreis Mansfeld Südharz zur Festsetzung der Kreisumlage für das Jahr 2017.
Die Richterin hatte zu beurteilen, ob der Landkreis bei der Festsetzung der Umlagen der kreisangehörigen klagenden Gemeinden die Belange und finanziellen Notwendigkeiten, d.h. den Bedarf zur notwendigen und auskömmlichen Finanzausstattung geprüft und ausgewogen dem Kreistag vorgelegt hat.
Dies und so urteilte die Richterin im Namen des Volkes geschah nicht.
Somit gab sie beiden Klägern Recht und verurteilte den Landkreis zur Rückzahlung der kompletten Höhe der beschiedenen Kreisumlage für das Jahr 2017. Ein Urteil das, wenn es Rechtskraft erlangen sollte, dem Landkreis über 17 Millionen € kosten wird.
Wie dies der Landkreis Mansfeld Südharz stemmen kann, darüber urteilte die Richterin selbst verständlich nicht, obwohl genau diese Frage in den kurzweiligen 120 Minuten der Verhandlung immer wieder Thema war.
Auch dem Gericht, und dies wurde immer wieder von ihm selbst betont, ist die prekäre finanzielle Lage der "kommunalen Familie" durchaus bewusst. Dies war jedoch nicht Gegenstand der Entscheidung der Richterin.
Alle sachlichen Einwendungen des Landkreises wurden zwar verständlich und nachvollziehbar entgegengenommen, fanden jedoch keine Berücksichtigung.
Die finanzielle Lage des Landkreises Mansfeld Südharz so in der mündlichen Verhandlung, sei zunächst bei der Abwägung zur Festsetzung der Kreisumlage unerheblich. Dies sei Entscheidung des Kreistages, der eben genau diese Lage der Kommunen und damit den Finanzbedarf aller kreisangehörigen Gemeinden abwägen muss. Hierzu bedarf es notwendigerweise einer Vielzahl von Daten und Abstimmungen zwischen beiden Gebietskörperschaften, der Gemeinden und des Landkreises, welche dem Kreistag nicht für das Jahr 2017 zur Verfügung gestellt wurden bzw. nicht erfolgten.
Da auch der Landkreis selbst diesen Fehler einräumte, ja sogar versuchte diesen 2 Jahre später zu heilen, war mit keiner anderen Entscheidung des Gerichtes zu rechnen.Die Landrätin des Landkreises Dr. Angelika Klein, kündigte bereits kurz nach der Urteilsverkündung am Verwaltungsgericht Halle sowie auch in dem am gleichen Nachmittag stattfindenden Kreisausschuss an, den Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt über das Urteil zu informieren und um Unterstützung zu bitten.
Genau dies ist der Weg, nach Überzeugung des Landkreises, wie auch nach der Überzeugung beider Kläger, der gegangen werden muss, um der Landesregierung Sachsen-Anhalt auf die völlig unzureichende Finanzierung der Kommunen und der Landkreise deutlich hinzuweisen.
Mit der Bemerkung des Gerichtes, dass sich hier 2 Bettler streiten, wurde dies mehr als anschaulich nochmals dargestellt.
Man darf nun gespannt sein, wie sich unsere Landesregierung verhält. Ob sie weiter in Wolkenkuckucksheim lebt, so wir unser ehemaliger Finanzminister Herr Schröder, der immer wieder die gute finanzielle Ausstattung der Kommunen durch das Land betont. Oder ob sie endlich den wirklichen Finanzbedarf der Städte, Gemeinden sowie der Landkreise des Landes zur Kenntnis nimmt und mehr Geld in den Finanzausgleichsstock steckt. Hierzu bedarf es natürlich auch einer stärkeren Positionierung des Landes gegenüber dem Bund.
Die Mansfeller Zeitung wird am Thema dran bleiben.
weitere Infos unter: https://www.mz-web.de/sangerhausen/land-ist-in-der-pflicht-initiative-fordert--runden-tisch-zu-kommunalfinanzen--33644220
https://www.mz-web.de/sangerhausen/streit-um-kreisumlage-landkreis-mansfeld-suedharz-erleidet-juristische-niederlage-33624950