Politik

Landkreis und Kommunen in Gefahr !

Landrätin Dr. Angelika Klein: "Die Klagen der Städte im Landkreis richten sich im Kern gegen das Land"

MSH - Sangerhuasen.
Und nun auch noch Eisleben!
Nachdem der Landkreis Mansfeld-Südharz nach den gewonnenen Klagen der Kreisstadt Sangerhausen sowie der Kupferstadt Hettstedt ca. 16 Millionen €, zuzüglich Zinsen für die beschiedene Kreisumlage des Haushaltsjahr 2o17 zurückzahlen musste, gewinnt auch die 3. der ehemaligen Kreisstädte, die Lutherstadt Eisleben ihre Klage gegen den Landkreis.
Hintergrund der 3 Klagen waren, die von den Gerichten nun auch Beurteilte nicht sachgerechte und unzureichende Einbeziehung der finanziellen Notwendigkeiten und Bedarfe der Städte und Gemeinden des Landkreises Mansfeld-Südharz bei der Festsetzung der Kreisumlage.
Obwohl der Landkreis noch vor dem jetzigen Urteil der Lutherstadt, in Abstimmung mit den Juristen der Kreisverwaltung sowie des Landesverwaltungsamtes noch den Berufungsantrag für das Urteil des Verwaltungsgerichtes Halle vom 16.12.2o19 gestellt hatte, mit der Absicht doch noch einen Erfolg für den Landkreis heim zu fahren, übernimmt das Verwaltungsgericht Halle ebenfalls die Position von Eisleben und verurteilt den Landkreis zur Zahlung von weiteren ca. 2 Millionen € an die Lutherstadt.
Mit dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes des Landes Sachsen-Anhalt vom 26. Mai diesen Jahres ist nun auch sicher, dass die Klagen der Städte Sangerhausen und Hettstedt rechtskräftig sind, da der Antrag des Landkreises/Kreistages auf Berufung des Urteils vom 16.12.2o19 abgelehnt wurde und dieser Beschluss damit unanfechtbar ist.
Somit wird der Landkreis Mansfeld-Südharz das laufenden Haushaltsjahr mit einem Defizit von über 25 Millionen € allein durch die 3 Klagen abschließen. Hinzu kommen sicherlich noch durch die aktuelle Corona Pandemie weitere Millionen Euro an Mindereinnahmen sowie zusätzliche notwendige Ausgaben oben drauf.
Ein Problem, welches entgegen der Meinung des ehemaligen Finanzministers André Schröder nicht ein rein hausgemachtes Problem der Kreisverwaltung in Mansfeld-Südharz ist, sondern ein grundsätzliches Problem der Kommunen und Landkreise im Land Sachsen-Anhalt darstellt. Die aktuelle Regierungskoalition angeführt von der CDU hat trotz eindeutiger Anzeichen die Probleme der finanziellen Ausstattung der Städte und Gemeinden sowie der Landkreise seines Landes nicht gesehen und wollte es auch nicht sehen. Auch die Vorwürfe von André Schröder die finanziellen Defizite des Landkreises Mansfeld-Südharz der Landrätin Dr. Angelika Klein (Linke) anzulasten, sind nicht stichhaltig, da auch in den anderen Landkreisen von Sachsen-Anhalt viele Städte und Gemeinden gegen ihre Landkreise bezüglich der Kreisumlage klagen und oft Recht bekommen. So beispielsweise im Salzlandkreis, wo 17 der 21 Gemeinden gegen den Kreis klagen. Und dieser Landkreis wird nicht von der Linkspartei geführt.
Neben Zuweisungen des Landes ist die wichtigste Einnahmequelle der Kreise die Kreisumlage, welche von den Städten und Gemeinden bezahlt werden muss.
Der parteilose Landrat Handschak aus dem Saalekreis sagte im April 2o2o der Mitteldeutschen Zeitung u.a.: „Das gesamte kommunale Finanzsystem gehört auf den Prüfstand“.
Aber trotz aller Klagen und Hinweise durch die vielen Kommunalparlamente in Sachsen-Anhalt, die Bürgermeister und Ortsbürgermeister, den Städte- und Gemeindebund, den Landkreistag und immer wieder die darauf aufmerksam machenden Redebeiträge, zum Beispiel der Linken im Landtag, geschieht nicht das Notwendigste, was die Kommunen in die Lage versetzt, kommunale Selbstverwaltung gerecht und im Interesse der Bürgerinnen und Bürger umzusetzen.
Stattdessen hoffte man auf die Gerichte und sah scheinbar von der Seitenlinie zu, wie sich beide Gebietskörperschaften um die letzten Brotkrumen im System stritten und streiten.
Dass man in der Regierungskoalition das Problem, trotz der aktuellen sich durchsetzenden Rechtsauffassung der Gerichte in Sachsen-Anhalt, immer noch nicht sieht, bzw. es nicht sehen will, zeigt der neueste Vorschlag von Herrn André Schröder, den Landkreisen zu genehmigen, ihre Haushaltssatzungen auch im Nachhinein heilen zu können. Die Änderung des § 1oo Abs. 1 der Kommunalverfassung reicht somit nicht aus.
Dieser Taschenspielertrick ändert nichts, aber auch gar nichts an der finanziellen Schieflage, in der sich die Landkreise sowie die Städte und Gemeinden befinden.
Selbst wenn dieses untaugliche Mittel mithilfe der Regierungskoalition im Landtag eine Mehrheit finden sollte, wird dies, die Unmenge der weiteren bereits eingelegten Klagen der Kommunen gegen die Landkreise, nicht berühren. So liegen, was beispielsweise den Landkreis Mansfeld-Südharz betrifft, Klagen der Stadt Sangerhausen für die Haushaltsjahre 2o18, 2o19 sowie 2o2o bei den Gerichten bereits vor.
Und die Lage der Kommunen wird sich während und nach der Corona Pandemie nicht verbessern. Ganz im Gegenteil - werden die Städte und Gemeinden auf diesen Mindereinnahmen und Mehrausgaben größtenteils sitzen bleiben. Ganz zu schweigen, wie die Kommunen und Landkreise in Zukunft ihre freiwilligen Ausgaben, zum Beispiel für die Sportvereine und kulturellen Einrichtungen leisten können sollen.
Die Landrätin Dr. Angelika Klein (Linke) brachte es in der mitteldeutschen Zeitung auf dem Punkt:
„Die Klagen der Städte Sangerhausen, Hettstedt und Eisleben gegen die Kreisumlage richten sich zwar gegen den Landkreis. Im eigentlichen Kern aber sind sie eine Klage gegen das Land, welches sich beharrlich weigert, seinen finanziellen Verpflichtungen in ausreichendem Maße nachzukommen“

Holger Hüttel

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