Politik

Kreistag in MSH soll erneut über Kreisumlage 2o17 entscheiden

Erster Landkreis in Sachsen-Anhalt versucht mit umstrittener Änderung des KVG LSA rechtskräftige Urteile zu revidieren

Halle - MSH - Sangerhausen.

Während am Montag (23. November) die Verhandlung der Klage der Städte Sangerhausen und Hettstedt zur Kreisumlage 2018 vor dem Verwaltungsgericht Halle verhandelt und möglicherweise entschieden wird, versucht als erster Landkreis in Sachsen-Anhalt - Mansfeld Südharz die endgültige juristische Entscheidung zur Kreisumlage 2017 über die Neuregelung der Kommunalverfassung Sachsen-Anhalts zu revidieren.
Nach dem verlorenen Prozess der Klagen der beiden o.g. Städte vor dem Verwaltungsgericht Halle, Ende 2019 zur Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2017 und der Nichtzulassung der Revision durch das Oberverwaltungsgericht, versucht die Verwaltung des Landkreises Mansfeld Südharz mit einer Kreistagsvorlage am 9. Dezember doch noch die Entscheidungen der Judikative mithilfe der Legislative in einen "Sieg" zu verwandeln.

Um nicht selbst als Verursacher der Finanznot der Kommunen und Landkreise in Sachsen-Anhalt zu erscheinen und dafür die erforderlichen Mittel bereitstellen zu müssen, hat der Landtag in seiner Sitzung am 14. Oktober das Kommunalverfassungsgesetz Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) dahingehend geändert, dass eine rückwirkende Heilung einer Haushaltssatzung auch außerhalb des Jährlichkeitsprinzips, d.h. dass Fehler bei der Festsetzung der Kreisumlage nur maximal in dem Haushaltsjahr möglich sind, für die sie festgelegt werden, möglich wird und ist.
Da aktuell eine größere Anzahl an Städten und Gemeinden gegen ihre Landkreise und die von ihnen festgelegte Kreisumlage aus verschiedenen Gründen klagen und klagten, und diese Prozesse auch gewannen, sah sich die Landesregierung gezwungen diesem Einhalt zu gebieten.
Hierzu brachte sie Änderungen der § 100 und § 103 KVG LSA ins Landesparlament ein und verabschiedete diese mit ihrer Koalitionsmehrheit.
Dem § 100 Abs. 1 wurde folgender Satz angefügt: „Zur Behebung von Fehlern kann die Haushaltssatzung auch nach Ablauf des Haushaltsjahres geändert oder erlassen werden.“
Damit soll der Intension des Gesetzgebers nach, für vorangegangene Haushaltsjahre den Landkreisen die Möglichkeit gegeben werden, Fehler zu korrigieren, die Haushaltssatzung neu zu erlassen und damit eine erneute Rechtswirksamkeit herstellen.
Bisher war dies, um beim Beispiel für das Haushaltsjahr 2017 zu bleiben, nur bis maximal zum 31. 12. 2017 möglich. Nun stärkt die Landesregierung, gegen den Willen der klagenden Städte und Gemeinden, den Landkreisen in Sachsen-Anhalt den Rücken und deren Rechtsstellung.
Folge dieser Neuregelung wird es sein, soweit der Kreistag am 9. Dezember der Verwaltung des Landkreises Mansfeld Südharz zustimmt, weitere Klagen der Städte und Gemeinden des Landkreises, da diese sich sicherlich nicht mit dieser Art des Umganges juristischer Entscheidungen einverstanden erklären werden.
Statt also gemeinsam als Landkreis mit seinen Städten und Gemeinden in Mansfeld Südharz eine gemeinsame Position bezüglich der kommunalen Finanzausstattung der Kommunen inklusive der Landkreise gegenüber dem Land und den Bund für die Zukunft herzustellen, wird die Kluft zwischen den Beiden weiter vergrößert.
Das rechtsstaatliche Prinzip endgültiger juristischer Entscheidungen wurde und wird mit der Änderung des KVG LSA durch die Landesregierung mit Füßen getreten, nur um sich aus der Verantwortung für seine eigenen Kommunen bezüglich der finanziellen Ausstattung zu stehlen.
Wie üblich nimmt man damit gern die Position des Zuschauers ein, um von oben herab den beiden letzten am finanziellen Futternapf dieses Landes beim Streit um die letzten Brot-krummen zuzusehen.
Erneut müssen und werden, die ohnehin schon überlasteten Gerichte eingeschaltet, um diesen Unsinn Einhalt zu gebieten. Und wieder werden sicherlich Jahre vergehen, bis endgültige und rechtssichere (?) Entscheidungen verkündet werden können.
Die Gewinner werden neben großen Rechtsanwaltskanzleien, nicht die Bürgerinnen und Bürger in Sachsen-Anhalt und Mansfeld-Südharz sein, sondern jene die den Rechtsstaat schon länger mit Argwohn betrachten.
Wir können also gespannt sein, wie am Montag die Richter, durch die neuen nebulösen KVG-Änderungen bezüglich der Kreisumlage 2o18 für oder gegen die beiden Städte oder den Landkreis, entscheiden.
Eines ist aber sicher, es wird auch für 2o18 nicht das letzte Wort sein!

weiterer Artikel hierzu: https://www.mansfeller-zeitung.de/artikel/2020-10/Landesregierung-treibt-erneut-Keil-zwischen-Landkreise-und-Kommunen

Holger Hüttel

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