Politik

Nein zu weiteren Berufungsverfahren im Kreisumlagestreit

Landkreis solle endlich für seine finanzielle Mindestausstattung beim Land vorstellig werden, statt die eigenen Kommunen zu belasten

Städte u. Gemeinden brauchen finanzielle Mindestausstattung

Städte u. Gemeinden brauchen finanzielle Mindestausstattung

MSH.
So, wie es der Fraktionsvorsitzende der LINKEN im Sangerhäuser Stadtrat, Holger Hüttel am vergangenen Donnerstag in der Stadtratssitzung bereits angekündigt hatte, indem er an die anwesenden Stadträtinnen und Stadträte, welche auch gleichzeitig Mitglied im Kreistag Mansfeld Südharz sind, appelliert hat, dem Ansinnen des Landrates André Schröder, einen Antrag auf Zulassung der Berufungsverfahren gegen die Urteile des Verwaltungsgerichtes Halle zur Kreisumlage 2018 und 2020 zu beantragen, nicht zuzustimmen, hat er gemeinsam mit Harald Koch (BIS) nun einen offenen Appell an die Mitglieder des Kreistages verfasst.

In dem Appell wird nicht nur an die Kreistagsmitglieder aus dem Stadtrat der Stadt Sangerhausen, sondern auch an alle Mitglieder des Kreistages der anderen Städte und Gemeinden des Landkreises, die oft auch gleichzeitig Mitglieder in ihren Stadt und Gemeinderäten sind sowie an die Bürgermeisterin und Bürgermeister, welche ebenfalls im Kreistag arbeiten, appelliert, ihren eigenen Gebietskörperschaften keinen Bärendienst zu erweisen, indem sie das für sie positive Urteil durch eine weitere Berufung vor dem OVG wieder gefährden.



Appell an die Mitglieder des Kreistages Mansfeld-Südharz

      Am 20. September 2023 bringt Landrat André Schröder im Kreistag Mansfeld-Südharz eine Beschlussvorlage ein, für einen Antrag auf Zulassung der Berufungsverfahren gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts (VG) Halle vom 28. Juni 2023 zu den Kreisumlageklageverfahren 2018 und 2020.

      Die Unterzeichnenden appellieren an die Kreistagsmitglieder, welche oft auch gleichzeitig Mitglieder in Stadt- und Gemeinderäten sind, an die im Kreistag sitzenden Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, diesem Anliegen des Landrates nicht zuzustimmen!

      Das Urteil des VG Halle hat erstmals den Städten und Gemeinden grundsätzlich das Recht auf eine verfassungsgebotene finanzielle Mindestausstattung zugebilligt. Daher sollte kein Antrag des Landkreises an das OVG des Landes Sachsen-Anhalts auf Zulassung der Berufung gegen das genannte Urteil gestellt werden. Das historische Urteil des VG Halle erlänge damit Rechtskraft und die Städte und Gemeinden hätten endlich mehr Klarheit über ihre finanzielle Mindestausstattung.

      Uns ist klar, dass auch der Landkreis Mansfeld Südharz das Recht auf eine finanzielle Mindestausstattung hat. Aber hierum ging es gar nicht in den Verfahren vor dem VG Halle, sondern um die Mindestausstattung der Städte und Gemeinden.

      Der Landkreis hat jederzeit die Möglichkeit, so wie es der Salzlandkreis mit seiner Kommunalverfassungsbeschwerde getan hat, auch seine finanzielle Mindestausstattung beim Land einzufordern.


      Alle demokratischen Parteien haben sich in ihren Wahlprogrammen der notwendigen Verbesserung der finanziellen Ausstattung der Kommunen verpflichtet. Das sollte fraktionsübergreifend Richtschnur ihres Handelns sein.

      Die Landesverfassung verlangt vom Land, die Kommunen, also Gemeinden und Landkreise, finanziell ordnungsgemäß auszustatten. Dies ist bislang nicht erfolgt. Die auskömmliche Finanzierung der kommunalen Ebene in Sachsen-Anhalt ist also keine allein juristische, sondern in erster Linie eine politische Frage.

      Daher rufen wir die Kreistagsmitglieder auf, das Urteil des VG Halle als historisch wichtiges Urteil für die Bürgerinnen und Bürger der Städte und Gemeinden zu akzeptieren und rechtskräftig werden zu lassen sowie zweitens den Landrat aufzufordern, gegenüber dem Land Sachsen-Anhalt gleiches Recht auf finanzielle Mindestausstattung für den Landkreis MSH zu fordern.


Unterzeichner:innen: (Stand: 19.9., 2o:36 Uhr)

Holger Hüttel, Stadtrat SGH; Harald Koch, Stadtrat SGH; Sabine Künzel, Stadträtin SGH; Klaus Peche, Stadtrat SGH; Axel Sell, Stadtrat SGH; Kati Völkel, Stadträtin SGH; Arndt Kemesis, Stadtrat SGH u. Ortsbürgermeister Oberröblingen; Eberhard Nothmann, Stadtrat SGH; Rolf Lange, Stadtrat Eisleben; Karsten Pille, Stadtrat SGH; Carola Kunde, Gemeinderätin Berga; Manfred Lüning, Stadtrat Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt; Hans Köhler, Stadtrat Eisleben; Gerhard v. Dehn Rotfelser, Stadtrat SGH; Tim Schulze, Stadtrat SGH u. Ortsbürgermeister Wettelrode; Monika Rauhut, Stadträtin u. Ortsbürgermeisterin Wippra; Torsten Wagner, Stadtrat SGH; Ulrike Lange sachkundige Einwohnerin SGH; Uwe Görlich, sachkundiger Einwohner SGH; Dieter Sperber, sachkundiger Einwohner SGH; Andrè Reick, Stadtrat SGH; Stefan Gebhardt, Stadtrat Hettstedt; Volker Soyka Stadtrat Hettstedt; Harti Rische Stadtrat Hettstedt; Harald Oster, Stadtrat SGH; Karin von Zabiensky, stellv. Ratsvorsitzende Hettstedt; Veit Baeske, sachkundiger Einwohner SGH; Klaus Kotzur, Stadtrat SGH; Günther Wagner, sachkundiger Einwohner SGH; Mario Lenke, sachkundiger Einwohner Hettstedt; Silke Seifert, Stadträtin SGH; Maik Schunke, sachkundiger Einwohner SGH; Andreas Sonntag, sachkundiger Einwohner SGH; Iris Reiche, sachkundiger Einwohnerin SGH; Nicole Holländer, sachkundige Einwohnerin SGH; Thomas Klaube, Stadtrat SGH;


Urteile des VG Halle

Urteil VG Halle zur Stadt Sangerhausen

Urteil VG Halle zur Stadt Lutherstadt Eisleben

Holger Hüttel

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