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Kommunalfinanzen - vorweihnachtlicher Paukenschlag

OVG Magdeburg bestätigt Urteil des VG Halle zur finanziellen Mindestausstattung der Kommunen

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MSH.
Kaum jemand hätte so kurzfristig mit einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Magdeburg bezüglich des Antrages auf Zulassung des Berufungsverfahrens gegen die Urteile des Verwaltungsgerichtes (VG) Halle vom 28. Juni 2023 zu den Kreisumlage-Klageverfahren für die Jahre 2018 und 2020 gerechnet. Nun ist es doch sehr schnell gegangen.
In einer Pressemitteilung des Landrates André Schröder (CDU) erfuhr am heutigen Nachmittag die Öffentlichkeit von der Entscheidung des OVG auf Nichtzulassung der Berufung zu den oben genannten Kreisumlage-Klageverfahren.
Damit ist, so Schröder, „ein jahrelanger Streit um die Festsetzung der Kreisumlage und deren weitreichenden Folgen für künftige Finanzierungswege beendet“.
Die Städte Sangerhausen und Hettstedt hatten gemeinsam mit der Lutherstadt Eisleben gegen die Kreisumlagebescheide des Landkreises Mansfeld Südharz für die Jahre 2018 und 2020 beim VG Halle geklagt, in dem sie u.a. ihre finanzielle Mindestausstattung zur Erfüllung ihrer kommunalen Aufgaben nicht genügend gewürdigt gesehen hatten.
Das Verwaltungsgericht gab den klagenden Gemeinden recht und ließ eine automatische Berufung zu den gefällten Urteilen beim OVG Magdeburg nicht zu.
Daher beantragte der Landkreis Mansfeld Südharz die Zulassung der Berufung. Das Oberverwaltungsgericht sah in seiner heutigen Entscheidung nun scheinbar keinen rechtsrelevanten Grund eine Berufung zuzulassen und bestätigt damit die für die klagenden Kommunen positiven Urteile, welche jetzt rechtskräftig sind.
Die Auswirkungen werden, so wie es Schröder in seiner Pressemitteilung ebenfalls deutlich gemacht hat, von landespolitischer Bedeutung sein.
Denn es geht nicht nur um die Haushalte 2018 und 2020 für die drei klagenden Kommunen, sondern auch um die laufenden Haushalte, d.h. mindestens 2023 und 2024, im Falle des Landkreises Mansfeld Südharz für alle Gemeinden in seinem Bereich.
So hat der Landkreis MSH in allen seinen Bescheiden für die Kreisumlage 2023 bereits mit aufgenommen, „...sobald und soweit in der Verwaltungsrechtssache Stadt Sangerhausen ./. Landkreis Mansfeld-Südharz — VG Halle HAL, gegebenenfalls OVG Magdeburg, — rechtskräftig feststeht, dass das vom Landkreis praktizierte, „standardisierte” und den Verwaltungsrechtsstreit auslösende Verfahren zur Bestimmung des Kreisumlagesatzes Rechte der Stadt verletzt und damit rechtswidrig ist. Die Aufhebung wird binnen eines Monats nach Eintritt der Rechtskraft erfolgen.“
Damit muss er nun alle Kreisumlagebescheide für das laufende Jahr 2023 sowie auch die bereits im Kreistag beschiedenen Kreisumlagen für das Jahr 2024 aufheben und neue Kreisumlagebescheide für beide Jahre unter Beachtung des VG Urteils an alle Gemeinden in Mansfeld Südharz beschließen und verkünden.
Dies wiederum wird Auswirkungen auf den Kreishaushalt zu mindestens für das kommende Jahr 2024 haben, die nicht unerheblich sind. Alles in allem geht es um eine höhere dreistellige Millionensumme, die der Landkreis den Städten und Gemeinden zurückzahlen bzw. als Mindereinnahme verbuchen muss.
“Mit der erzwungenen Absenkung der Kreisumlage ist der Landkreis nicht mehr in der Lage, seine ihm gesetzlich zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen. Die vorgesehenen Erträge zur Finanzierung von Leistungen stehen nach Umsetzung der Rechtsprechung in beträchtlicher Höhe nicht mehr zur Verfügung. Der beschlossene Kreishaushalt 2024 hat mit dem Entzug eines wesentlichen Finanzierungsmittel keine Grundlage mehr und muss zurückgezogen werden.“ so André Schröder in seiner Pressemitteilung zum Haushalt des Landkreises weiter.
Des einen Leid des anderen Freud könnte man sagen, wenn wir nicht zwei Seiten einer Medaille wären.
Zweifelsohne haben die Städte und Gemeinden jetzt einen etwas besseren Spielraum die notwendigen Pflichtigen und viel zu geringen freiwilligen Aufgaben zu bewerkstelligen. Wie die Landkreise und speziell der Landkreis Mansfeld Südharz mit der fast Halbierung seiner Kreisumlage seine Pflichtigen und vor allem freiwilligen Aufgaben zukünftig erledigen kann, steht also aktuell in den Sternen.
Jetzt gilt es, genauso wie es die Städte und Gemeinden in jahrelangen Streitigkeiten gegenüber dem Landkreis getan haben und es letztendlich auch erfolgreich taten, dass der Landkreis gegenüber dem Land Sachsen-Anhalt ebenfalls auf eine “ihm verfassungsrechtlich zustehende Mindestausstattung“, so Landrat Schröder, pocht und „Gespräche mit dem Land“ führt.
Wie und wann der Landkreis und der Landrat dies vorhaben möchte er in einer kurzfristig einberufenen Sonderfinanzausschusssitzung am Montag um 14:00 Uhr in der Mammuthalle beraten.

weitere Infos unter:

https://www.mansfeller-zeitung.de/artikel/2023-09/Nein-zu-weiteren-Berufungsverfahren-im-Kreisumlagestreit

Holger Hüttel

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