MSH.
Nachdem ein positives Urteil nach dem Anderen vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Magdeburg bei den klagenden Kommunen für die Haushaltsjahre 2017-2022 eintrudeln, in dem sie ihre berechtigten Forderungen auf die finanzielle Mindestausstattung gegenüber dem Landkreis, welcher über seine Kreisumlage diese, jetzt höchstrichterlich entschieden, benachteiligt hat, wird immer deutlicher, dass eben jener Landkreis seine notwendigen und vor allem seine freiwilligen Aufgaben nicht mehr erfüllen kann.
Landrat Andrè Schröder (CDU), welche an der gesamten Situation der finanziellen schlechten bis katastrophalen Lage der Kommunen in Sachsen-Anhalt in seinen vorgehenden Funktionen als ehemaliger Finanzminister oder als Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion im Landtag Sachsen mitverantwortlich zeichnete, hat zwar beim Land jetzt um entsprechende Hilfen gebeten, aber noch keine Information, wie mit den sich abzeichnenden über 300 Millionen € Schulden umgegangen werden soll und ob und in welcher Form Hilfen vom Land zu erwarten seien.
Nun kommt aktuell noch die kritische Hochwasserlage im Kreisgebiet hinzu.
Nichtsdestotrotz gilt es die notwendigen Aufgaben zu erledigen, um einen neuen Haushalt für das laufende Haushaltsjahr zu erstellen und aus der vorläufigen Haushaltsführung herauszukommen. Grund hierfür liegen vor allem im sogenannten freiwilligen Bereich. Hier erfordert es den sozialen Bereich, die Kulturarbeit, die Schulsozialarbeit und viele andere Dinge, aus denen sich unser Staat herausgezogen hat über die freiwilligen Leistungen doch noch sicherzustellen.
Auch wenn diese, was den Landkreis betrifft auf maximal zwei Prozent der Einnahmen begrenzt sind, ist es doch der kleine notwendige Tropfen auf dem heißen Stein.
Wer jedoch auf der Seite des Landkreises bzw. des Kreistages Mansfeld Südharz nachschaut, sieht dass die nächste Beratung erst für Ende Januar geplant ist. Genauer, am 29. Januar soll ein Kreisausschuss stattfinden. Der nächste Finanzausschuss ist gar erst für den 5. Februar terminiert.
Das Theater Eisleben zum Beispiel schreibt auf seiner Internetseite unter dem Titel “Aus nach 70 Jahren?“ folgendes:
"Wenn bis Ende Januar 2024 keine Lösung gefunden wird, muss die Kulturwerk gGmbH Insolvenz anmelden. Denn mit der Zahlung der Februarlöhne an seine 45 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird das Finanzpolster aufgebraucht sein. Das Theater Eisleben befindet sich demnach in völliger Planungsunsicherheit und ist in seiner Existenz bedroht."
Hier gilt es möglichst noch vor Ende Januar, dass der Kreistag gemeinsam mit der Verwaltung des Landkreises schnellstens eine Lösung findet, gegebenenfalls auch unter Mitwirkung und Hilfe der Kommunen des Landkreises.
Jetzt geht es nicht nur um den Landkreis als Verwaltung, sondern um unseren Landkreis als Region.
Die Linke hat hierzu als einzige der im Landkreis vertretenen Parteien in einer Pressemitteilung eine eindeutige Stellung bezogen.
Unter dem Titel „Wir sind alle Kreis“ schreiben der Kreisverband, die Kreistagsfraktion sowie der Sangerhäuser Ortsverband der Linken folgendes:
„Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Magdeburg stellt unsere gesamte kommunale Familie vor enorme Herausforderungen.
Dazu gehören nicht nur die 157 Millionen, die der Landkreis Mansfeld-Südharz den Kommunen in den nächsten sechs Monaten zurück überweisen muss bzw. an Mindereinnahmen kommen werden, plus die Altfehlbeträge inkl. Kassenkredit, was sich zusammen auf einen fast 32o Millionen Euro Schuldenberg summiert, sondern auch die Frage, wie geht es mit den sogenannten „freiwilligen Leistungen“ weiter.
Auch wenn wir als Linke mit dem jetzt höchstrichterlichen Urteil, welches wir auch mit angestrebt haben zufrieden sind, ist es nur ein erster Anfangserfolg für die angestrebte notwendige auskömmliche kommunale Finanzausstattung sowohl der Städte und Gemeinden, wie auch der Landkreise. Denn auch die Landkreise haben Aufgaben zu erledigen, die einer notwendigen finanziellen Mindestausstattung bedürfen.
Daher unterstützen wir die Forderung des Landkreises MSH gegenüber dem Land auch hier eine finanzielle Mindestausstattung zur Aufgabenerfüllung und zur Finanzierung der „freiwilligen Aufgaben“, wie beispielsweise der Theaterfinanzierung, der Schulsozialarbeit oder der Förderung der vielfältigen Vereinsarbeit zu erreichen. Hier hängen neben vielen ehrenamtlichen und „festvertraglichen“ Stellen auch gesellschaftlicher Zusammenhalt und Strukturen daran.
Außerdem fordern wir eine zeitnahe Regelung bezüglich notwendiger Zwischenfinanzierungen bei kreislichen Eigenanteilen für die vom Land, Bund oder EU geförderte Investitionen.
Daher gilt es jetzt gemeinsam, d.h. die gesamte kommunale Familie unseren Landkreis bei den berechtigten Forderungen gegenüber dem Land und gegebenenfalls dem Bund zur Durchsetzung der notwendigen finanzielle Mindestausstattung beizustehen und zu unterstützen.
Gleichzeitig fordern wir, dass trotz der durch den Landrat angekündigten vorläufige Haushaltsführung die notwendigen freiwilligen Leistungen finanziert und abgesichert werden.“
Es gilt also zu Handeln und das sofort!!!
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https://theater-eisleben.de/news/detail/aus-nach-70-jahren