Politik

Kreistag beschließt über 59 %ige Erhöhung der Kreisumlage

Bisher beschlossener Satz soll von 19,2 % auf 3o,59 % steigen

Wer wohl hier der lachende Dritte ist?

Wer wohl hier der lachende Dritte ist?

MSH.
Am vergangenen Mittwoch hat der Kreistag des Landkreises Mansfeld-Südharz auf Druck des Landesverwaltungsamtes eine drastische Erhöhung der Kreisumlage beschlossen. Trotz zweier Anträge – von Oberbürgermeister Torsten Schweiger (CDU) aus Sangerhausen, der eine Beibehaltung bei 19,2 % forderte, sowie von der Fraktion Linke/Grüne, die einen Kompromissvorschlag von 25 % einbrachte – wurde die ursprünglich im Dezember 2024 auf 19,2 % festgelegte Umlage nun mehrheitlich auf 30,59 % angehoben. Dies entspricht einer Steigerung von über 59 %.
Hintergrund dieser Entscheidung ist die Haushaltslage des Landkreises. Im Dezember vergangenen Jahres hatte der Kreistag die Kreisumlage bewusst auf 19,2 % begrenzt, um den Vorgaben des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg zu entsprechen und den kreisangehörigen Gemeinden eine notwendige finanzielle Mindestausstattung zu sichern.
Das Landesverwaltungsamt, als obere Kommunalaufsicht, widersprach dieser Auffassung jedoch. Aufgrund der angespannten Finanzlage des Landkreises sieht es eine deutliche Anhebung der Kreisumlage als zwingend notwendig an, um eine weitergehende „absolute Verschuldung“ zu verhindern. Hinter dieser Entscheidung steht wohl nicht nur die Sorge um die Handlungsfähigkeit des Landkreises, sondern auch das Bestreben, das Land Sachsen-Anhalt vor weiteren finanziellen Belastungen zu bewahren.
Die aktuelle Entwicklung offenbart erneut die strukturelle Schwäche der kommunalen Finanzausstattung – sowohl durch das Land als auch durch den Bund. Kommunen stehen vor einem Dilemma: Entweder sie akzeptieren massive Umlagesteigerungen oder sie müssen drastische Einsparungen in Bereichen wie Jugendarbeit, Vereinsförderung und Investitionen vornehmen.
Zudem wirft die Situation Fragen zur Rechtsstaatlichkeit auf: Was sind höchstrichterliche Urteile noch wert, wenn Kommunen de facto gezwungen werden, ihre bereits erstrittenen Rechte erneut auf dem Klageweg durchzusetzen – unter erheblichen finanziellen Belastungen für die Kläger und Beklagten?
Die Folgen dieser Umlageerhöhung sind bereits jetzt absehbar: Im laufenden Jahr wird es so viele Kommunen mit Haushaltsdefiziten geben wie seit der Kreisgebietsreform im Jahre 2oo7 nicht mehr. Diese Entwicklung dürfte sich auch in den kommenden Jahren fortsetzen – zulasten der kommunalen Handlungsfähigkeit und der Bürgerinnen und Bürger vor Ort.

Holger Hüttel

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